Präsentation im Lütetsburger Park
Am Pfingstwochenende 2023 haben sich mehrere Jagdhornbläsergruppen im Lütetsburger Park getroffen. Hier ein paar Eindrücke:
Am Pfingstwochenende 2023 haben sich mehrere Jagdhornbläsergruppen im Lütetsburger Park getroffen. Hier ein paar Eindrücke:
Unser Hegering freut sich über die starke Jagdhornbläsergruppe. Dabei sind nicht nur Jägerinnen und Jäger; auch Nichtjäger finden Interesse an dem jagdlichen Brauchtum und beteiligten sich an den regelmäßigen Übungsabenden.
Die Südbrookmerländer Jagdhornbläser-Gruppe unter der Leitung von Heike Kratzenberg trifft sich im zweiwöchentlichen Rhythmus. „Wir lernen gemeinsam. Wer an den Übungsabenden gern mal zuhören möchte oder es gar selbst einmal zu probieren, ist hiermit herzlich eingeladen. Dazu kann kostenlos ein Jagdhorn gestellt werden“, lädt Heike Kratzenberg zum Ausprobieren ein.
Ein ganz besonderes Augenmerk haben Heike Kratzenberg und die übrigen Jagdhornbläser auf den Nachwuchs. „Die jungen Leute machen sich gut und können schon die ersten Signale“, lobt Heike Kratzenberg. Bei den Übungsabenden trifft sie sich mit dem Nachwuchs stets etwas früher und gibt ein wenig „Extraunterricht“.
Am Sonntag, 6. November 2022 feierte die Kirchengemeinde Münkeboe nach achtjähriger Pause das erste Mal wieder einen Hubertusgottesdienst.
Die Konfirmanden und Konfirmandinnen hatten dazu die Kirche in ein passendes Ambiente geschmückt.Musikalisch untermalt wurde der Gottesdienst von den Jagdhornbläsern aus Emden und Südbrookmerland.
Bei den Gästen stieß die Veranstaltung auf ein durchweg positives Echo. „…. einfach ergreifend“ oder „….ich wusste gar nicht, das das so toll klingt“ waren die Rückmeldungen der Kirchengäste, als sie sich bei Kaffee und Kuchen im Nachgang der Kirche unterhalten konnten.
Der Hegering bedankt sich bei Heike Kratzenberg für die tolle Organisation und ausdrücklich bei den Bläserinnen und Bläsern der Emder Jagdhorngruppe für deren Unterstützung.
Am 4. November 2022 veranstaltet unser Hegering seine jährliche revierübergreifende Taubenjagd. Dieser Jagdtag ist vor vielen Jahren vom Hegering instituiert, um Jungjägern die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Jagd zu geben. Jungjäger oder Neuzugänge, die Interesse an der Teilnahme haben, melden sich bitte bei den Revierinhabern ihrer Reviere. Die Koordination erfolgt somit in den einzelnen Revieren.
Zum Abschluss des Jagdtages erfolgt um 18:30 Uhr ein Treffen im Gasthof Thun in Moorhusen – im Garten an der Jagdhütte. Dort wird die Strecke gelegt und „verblasen“.
Beim gemeinsamen Essen besteht die Möglichkeit, sich näher kennen zu lernen und oder Erfahrungen auszutauschen.
Guten Anblick und Waidmannsheil
Alwin Bennmann
Am 23. September 2022 trafen sich die Mitglieder des Hegerings in Emden am Schießstand Knock zum Rolf-Djuren-Pokalschießen. Normalerweise treffen sich die Hegeringsmitglieder hierzu jährlich. Pandemiebedingt musste auch diese Veranstaltung pausieren. Folglich war die Resonanz an der Teilnahme positiv.
Geschossen wurde auf 15 Tauben TRAPP und 15 Tauben SKEET. Bester Schütze war Matthias Röbkes mit 9 Trapp-Tauben und 13 Skeet-Tauben und er erhielt somit den Rolf-Djuren-Pokal 2022.
Hintergrund
Das jährliche Pokalschießen wird zu Ehren von Herrn Rolf Djuren, der vor sehr vielen Jahren als Fischer und Jäger am Großen Meer lebte und nach seinem Ableben einen nicht unerheblichen Geldbetrag den Südbrookmerländer Jägern vermachte, veranstaltet.
In Zusammenhang mit der Veranstaltung lobt der Hegering auch besondere Leistungen wie die Teilnahme der „ältesten Schützen“ und Schützen „Ü-60“.
Als ältester Schütze wurde Egge Eggen mit 12 Tauben in Summe nominiert. Den Ü-60-Pokal erlangte Friedrich Eilers.
Die Pokalverleihung und ein gemeinsames Essen erfolgte im Schützenhaus „Drei Wolden“ in Forlitz-Blaukirchen.
Der Vorstand des Hegerings bedankt sich an dieser Stelle herzlich bei allen Mitwirkenden und Organisatoren.
Waidmannsheil
Alwin Bennmann
Am Samstag, 3. September 2022 trafen sich die Jagdhornbläser Südbrookmerland auf dem Schießstand Emden-Knock zum Tontaubenschießen und zum Übungsschießen mit der Büchse.
Das Treffen diente hauptsächlich dazu, die Fertigkeit mit der Waffe zu trainieren. Damit ist sichergestellt, dass die Führer/Führerinnen der Waffen in der bald aufkommenden Jagdsaison zielsicher agieren können. Die Zielsicherheit ist eine sehr wichtige Angelegenheit, denn laut Jagdgesetz ist jeder Schütze verpflichtet, präzise Schüsse anzutragen, damit dem Wild kein unnötiges Leiden zugeführt wird.
Mit der letzten Novellierung des niedersächsischen Jagdgesetzes sind zudem alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Gesellschaftsjagden zum Mitführen eines Schießnachweises verpflichtet. Bei dem Training erlangten alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen einen Schießnachweis und sind somit auf dem zurzeit letzten Ausbildungsstandard.
Wer Interesse hat, sich den Südbrookmerländer Jagdhornbläsern anzuschließen, ist gern willkommen. Interessierte müssen nicht zwangsläufig im Besitz eines Jagdschein sein, so die Bläserobfrau Heike Kratzenberg.
Am 13. Juni 2022 hat das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
eine Verordnungsermächtigung erlassen, welche am 14. Juni 2022 an die Unteren Jagdbehörden
versendet wurde. Hierin wird auf die noch ausstehende Jagdverordnung zum NJagdG hingewiesen.
In der entstehenden Jagdverordnung sollen alle Verordnungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz
zusammengefasst geregelt werden. Bis zu dem Erlass der Jagdverordnung wird aufgrund
verschiedener Abstimmungsprozesse noch einige Zeit verstreichen.
Die verpflichtende Brauchbarkeit der Jagdhunde, die verpflichtende Teilnahme an einem
Fangjagdlehrgang für Personen, welche die Fangjagd betreiben möchten sowie die Verpflichtung
eines jährlichen Schießübungsnachweises vor der Teilnahme an Gesellschaftsjagden gilt allerdings
unmittelbar seit Inkrafttreten des niedersächsischen Jagdgesetzes am 22. Mai 2022. Mit der
Verordnungsermächtigung sollte seitens des Ministeriums ein Rahmen zur Wahrung der
gesetzlichen Verpflichtungen geschaffen werden.
Die Brauchbarkeitsprüfung von Jagdhunden wird bis zum Erlass der Jagdverordnung nach den
bekannten Richtlinien zur Brauchbarkeit vom 15. Juli 2002 durch die Landesjägerschaft
Niedersachsen durchgeführt. Bereits geprüfte Hunde gelten weiterhin als brauchbar.
Die Durchführung der Fangjagdseminare und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem
Fangjagdseminar erfolgt ebenfalls weiterhin nach den Inhalten der Richtlinien zur Durchführung
von Lehrgängen zur Jagd mit Fanggeräten vom 5. Juni 2001.
Darum geht es:
Verpflichtende Brauchbarkeit der Jagdhunde,
verpflichtende Teilnahme an einem Fangjagdlehrgang für Personen, welche die Fangjagd betreiben möchten,
Verpflichtung eines jährlichen Schießübungsnachweises vor der Teilnahme an Gesellschaftsjagden – beides für Schrot und Kugel.
Neu in das Jagdgesetz aufgenommen wurde in §24 Abs. 5 Satz 2 der Schießübungsnachweis. Bis
zur Festlegung der Anforderungen an den Schießübungsnachweis in der Jagdverordnung müssen
Jäger/innen als Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd bereits jetzt nachweisen, dass sie in den letzten
365 Tagen eine Schießübung mit der für die jeweilige Gesellschaftsjagd vorgesehenen
Munitionsart (Schrot- oder Kugelmunition) auf einem Schießstand durchgeführt haben. Mit der
Verordnungsermächtigung sieht das Ministerium vor, dass der jeweilige Jagdleiter der
Gesellschaftsjagd die erforderliche Schießübung bestimmt.
Seitens der Landesjägerschaft empfiehlt die Landesjägerschaft den Jagdleitern und Jagdleiterinnen
folgende Anforderungen für einen Schießübungsnachweis:
Ein Schießübungsnachweis „Schrot“ sollte mit einem jagdlichen Durchgang (15 Wurftauben Trap
oder Skeet) auf einem Wurftaubenstand, 15 Wurftauben im Jagdparcours oder 15 Läufe des Rolloder Kipphasen abzuleisten sein. Hierfür muss schießstandübliche Schrotmunition verwendet werden.
Ein Schießübungsnachweis „Kugel“ wird bereits seit einigen Jahren von vielen Jagdleitern verlangt.
In Anlehnung an die „LJN Keilernadel“ sind dort entweder 5 Schuss mit einem hochwildtauglichen
Kaliber auf den laufenden Keiler, wovon mindestens zwei Schüsse in den Ringen sein müssen
erforderlich oder alternativ dazu 20 Schüsse in einem hochwildtauglichen Kaliber, die
hintereinander auf den laufenden Keiler oder entsprechende Ziele im Schießkino abgegeben
werden müssen.
Es wird allen Jagdleitern empfohlen, die o.g. Regelungen bis zu einem Erlass der Jagdverordnung
einheitlich zu übernehmen. Weiterhin empfehlen wir die Teilnahme an einer Kreis-, Bezirks- oder
Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen oder einem Hegeringschießen in diesem Jahr, sowie
die vor maximal einem Jahr bestandene Jägerprüfung als Übungsnachweis zuzulassen.
Auf Nachfrage wurde uns vom ML mitgeteilt, dass die vor in Kraft treten der entsprechenden
Verordnung durchgeführten Schießübungsnachweise ein Jahr Bestandsschutz haben.
Die Landesjägerschaft hat ein Musterformular herausgegeben, welches als Schießübungsnachweis auf den
Schießständen von dem Beauftragten des Schießstandes abgezeichnet werden sollte und somit bis
zum Erlass der genannten Verordnung genutzt werden kann.
Verantwortlich für das Vorhalten des Schießübungsnachweises ist allein die Jägerin bzw. der Jäger. Der
Jagdleiter muss die Erfordernisse des Schießübungsnachweises festlegen und kann diesen vor der
Jagd gemeinsam mit dem Jagdschein kontrollieren, ist aber nicht zur Kontrolle verpflichtet.
Die Erfordernis des Schießübungsnachweises wird die Kapazitäten der niedersächsischen
Schießstände in einigen Gebieten sehr stark binden. Daher empfehlen wir allen Jägerschaften und
Hegeringen bereits in den kommenden Wochen gebündelte Schießübungstermine für Ihre
Mitglieder anzubieten. Einzelnen Jägerinnen und Jägern wird empfohlen, sich zeitnah um einen
Übungstermin auf dem Schießstand zu bemühen, um eine Überlastung der
Schießstandkapazitäten in den Herbstmonaten zu vermeiden.
Traditionelle Klänge gab es zu Pfingsten im Schlosspark Lütetsburg zu hören. Aus ganz Ostfriesland waren Jagdhornbläsergruppen angereist, darunter auch auch unsere Südbrookmerlander Bläserinnen und Bläser. Insgesamt nahmen etwa 100 Aktive teil.
Die beiden Drohnenteams des Hegerings Südbrookmerland haben sich hervorragend etabliert. Das Auffinden, Kennzeichnen und Freilassen der Kitze klappt hervorragend. Wer Interesse hat, sich dem Hegering und insbesondere den Kitzrettern anzuschliessen, ist herzlich willkommen. Es bietet Interessierten (müssen nicht zwangsläufig Jägerinnen und Jäger sein) eine Möglichkeit, die Vielfalt der Natur in ihren weitreichenden Facetten kennenzulernen.
Bitte den Inhalt im Kasten herunterscrollen (nur Desktop-Browser). Für Smartphone und Tablet: Bitte Download-Funktion nutzen.
Aktuelles aus der Jagd- und Verbandspolitik, der Wildtiererfassung Niedersachsen (WTE) und dem Wolfsmonitoring: Die Landesjägerschaft Niedersachsen hat zu diesen Themen die aktuellsten Entwicklungen in einem Flyer zusammengefasst. Die Zusammenstellung kann hier heruntergeladen werden.
Zur Schulung des Drohnen-Teams des Hegerings Südbrookmerland haben die beiden Fachleute Sascha Regulin und Klaus Bengen eine Reihe von Schulungsabenden angesetzt. Getroffen wird sich in der Feuerwehrzentrale in Georgsheil. Die dort zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten erlauben geräumige Platzverhältnisse, um die Schulungen sicher durchführen zu können. Unter Zuhilfenahme der vorhandenen IT kann die Schulung zudem praxisnah erfolgen wie zum Beispiel die Aufnahme der abzufliegenden Flächen mittels UAV-Editor. Mit dem Editor können Drohnen unterschiedlicher Hersteller schnell und einfach mit Wegpunkten programmiert werden.
Das erste Treffen erfolgte am 12. Januar. Weitere Schulungsabende sind angesetzt für den 19. Januar, 2. Februar, 9. Februar und eventuell 16. Februar. Treffen ist jeweils um 18 Uhr am Haupteingang der Feuerwehrzentrale in Georgsheil.
„Mit Sascha und Klaus haben wir zwei echte Profis, die sich mit der Materie bestens auskennen“ , an dieser Stelle besten Dank den beiden. Bei Fragen oder Anmerkungen, kann die Kontaktseite dieser Homepage gern genutzt werden.
Der Hegering bedankt sich herzlich beim Landkreis Aurich, der die Schulungsmöglichkeit kostenlos zur Verfügung stellt.
Mit der geänderten Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 23.11.2021, in Kraft getreten am 24.11.2021, werden die Schutzmaßnahmen wegen der immer bedrohlicheren Pandemielage noch einmal ausgeweitet und verschärft. Nachfolgende Empfehlungen zum Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden in Abhängigkeit von den Warnstufen hier zum Download.
Viele Rehkitze erleiden bei der Wiesenmahd einen grausamen Tod durch die rotierenden Messer. Der Lions Club Ihlow-Südbrookmerland hat deshalb 1000 Euro an den Hegering Südbrookmerland gespendet. Mit dem Geld wollen die Jägerinnen und Jäger und Drohnen anschaffen, die mit einer Wärmebildkamera ausgestattet ist. Hier ein Bericht auf NWZ-Online
Nach langer Zeit bot die diesjährige Hauptversammlung des Hegering Südbrookmerland für alle ein erfreuliches persönliches Wiedersehen. Wehmütig verabschiedete Hegeringsleiter Lars Lübbers seinen Stellvertreter Johann Everts, der sich aus persönlichen Gründen entschloss, das Amt nach nunmehr 13 Jahren abzugeben. Ebenfalls aus persönlichen Gründen gab Hundeobfrau Marina Stille schweren Herzens ihr sehr erfolgreich geführtes Amt nach 5 Jahren ab. Alwin Bennmann stellte sich zur Wahl für das Amt des stellvertretenden Hegeringsleiters zur Verfügung und wurde einstimmig gewählt. Die Position der Hundeobfrau/-mann ist momentan vakant. Reno Harms aus Engerhafe wurde als Kassenprüfer gewählt. Zweiter Kassenprüfer ist Eko Neeland aus Moordorf.
Bild rechts: Ein wenig Spaß muss sein: Hegeringsleiter Lars Lübbers (r.) dankte seinem langjährigen Stellvertreter Johann Everts für sein großes Engagement und überreichte ihm ein besonderes Buch. Everts stellte sich während der jüngsten Hauptversammlung nicht mehr zur Wahl. Sein Nachfolger wurde Alwin Bennmann. Bild links: Hegeringsleiter Lars Lübbers überreichte auch Marina Stille ein Buchpräsent und dankte ihr für die hervorragende Arbeit als Hundesobfrau. Sie hatte 5 Jahre lang dieses Aufgabe übernommen. Eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger gibt es erst einmal nicht.
Der Hegering Südbrookmerland hat den Kauf der ersten Drohne mit nötigem Zusatzmaterial verwirklicht. Zudem ist bereits ein zwölfköpfiges Team zusammengestellt worden, das sich bei der anstehenden Silageernte um die Organisation und Durchführung der Rettungsaktion kümmern wird. Die Namen der Ansprechpersonen werden zeitnah veröffentlicht.
Der Hegering ist beeindruckt von der Resonanz aus der Bevölkerung und der Spendenbereitschaft.„Eine derart große Hilfsbereitschaft hätte ich so nicht erwartet“, freut sich Hegeringsleiter Lars Lübbers.
Wer sich an dem Drohnen-Team beteiligen möchte, ist jederzeit gerne willkommen. Es müssen nicht zwangsweise Inhaber eines Jagdscheins sein.
Eine erste Einführungsveranstaltung/Schulung ist vor kurzem durchgeführt, damit das Drohnenteam sich rechtzeitig mit dem Gerät vertraut machen konnte. Ein effektiver Einsatz bei der anstehenden Ernte ist somit gewährleistet.
Der Hegering Südbrookmerland bedankt sich herzlich bei den bisherigen Spenderinnen und Spendern!
Am 17. Oktober besuchte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Kirchengemeinde Victorbur, um die diesjährige Erntekrone entgegenzunehmen. Zur Umrahmung des Festaktes wurde vom Kirchenvorstand ein kleiner Erntemarkt organisiert. Neben anderen örtlichen Vereinen war auch der Hegering Südbrookmerland und die Jägerschaft sowie die Jagdhornbläser vertreten. An dem Besuch nahm unter anderem auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner teil.
Die Kreisjägerschaft aus Aurich war mit dem Infomobil vor Ort; der Kreisverein wurde durch Onno Reents, Heinz Aden und Janna Reents vertreten. Das Trio wurde von Mitgliedern des Hegerings Südbrookmerland unterstützt.
Der Auftritt der Jagdhornbläsergruppe unter der Leitung von Heike Kratzenberg war ein Anziehungspunkt in der Menge. Die Falkner mit Heike und Johann Klöpper sowie Kuno Seiz hatten – wie gewohnt – enormen Besucherandrang. Selbst Bundespräsident Steinmeier ließ es sich nicht nehmen, sich persönlich über die von Johann und Heike Klöpper international betriebene Falknerei und die damit verbundene Beizjagd zu informieren.
Der Vorstand des Hegerings bedankt sich bei allen Mitwirkenden, die sich kurzfristig Zeit für die Teilnahme an der Veranstaltung genommen zu haben. Sicherheitsvorkehrungen seitens des Bundespräsidialamtes erforderten eine kurzfristig Bekanntgabe des Besuchs und somit auch eine kurze Vorbereitungszeit.
Aufgrund der derzeitigen Inzidenzentwicklung plant der Hegering in diesem Jahr, die bislang etablierte revierübergreifende Taubenjagd durchzuführen.
Jedes Revier organisiert intern den Jagdablauf.
Um 18:30 Uhr ist Strecke Legen bei Thun im Garten an der Jagdhütte.
Wie in den Vorjahren wird gegrillt.
Aufgrund der Corona-Regelungen treffen wir uns ausschließlich im Freien unter den dann geltenden Corona-Regelungen. Jungjäger oder diejenigen, die bislang noch keine Jagdkontakte in ihrem Ort etabliert haben und gern an der Jagd teilnehmen möchten, sind herzlich aufgerufen, Kontakt aufzunehmen.
Jahreshauptversammlung des Hegerings
Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Hegerings erfolgt am 28. Oktober um 19:00 Uhr im Gasthof Thun in Moorhusen.
Hegeringsmitglieder erhalten eine postalische Einladung.
Wer bislang noch nicht Mitglied im Hegering ist und gern dabei sein möchte, soll sich bitte zeitnah mit uns in Verbindung setzten.
Bei der Zusammenkunft werden die dann gültigen COVID-19 Regelungen bestand haben.
Der Vorstand freut sich auf diese Präsenzveranstaltung.
Anleinpflicht für Hunde gilt in Niedersachsen bis zum 15. Juli
Die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vieler heimischer Wildtiere ist gekommen. In Niedersachsen gilt daher seit dem 1. April und bis zum 15. Juli nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft. Die Landesjägerschaft Niedersachsen bittet daher alle Naturfreunde und Erholungssuchende in den kommenden Wochen um erhöhte Rücksichtnahme beim Spaziergang und Aufenthalt in der freien Natur und Hunde an der Leine zu führen.
Schutz und Ruhe benötigen sowohl der tierische Nachwuchs als auch die Elterntiere: Letztere reagieren in dieser Zeit besonders sensibel auf Störungen, im Extremfall verlassen sie ihren Nachwuchs oder stellen ihre Fütterungsaktivitäten ein. Auch werdende Elterntiere sind gefährdet: Hochtragende Rehe zum Beispiel, sind in ihrer Bewegungsfreiheit und somit ebenso in ihrer Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch für bodenbrütende Vogelarten, deren Gelege und Küken sind stöbernde Hunde eine Gefahr können und können fatale Folgen haben.
Umsicht ist auch beim Aufwinden von vermeintlich verlassenem Jungwild gefragt: Junghasen und Rehkitze beispielsweise, werden zum Schutz vor Fressfeinden gut getarnt allein abgelegt. Die Häsin und die Ricke halten sich aber in der Nähe auf und kehren zum Säugen zu ihren Jungtieren zurück.
Zügig und geräuschlos entfernen und keinesfalls anfassen, sondern an der jeweiligen Fundstelle belassen ist also die Devise. Erst durch Menschengeruch werden gesunde Jungtiere oft zu hilflosen Waisen – denn heftet ihnen erst menschlicher Geruch an, werden sie dann häufig von den Elterntieren tatsächlich zurückgelassen.
Auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und unbedingt den Hund angeleint führen sind daher derzeit die wichtigsten Verhaltensregeln für den Spaziergang in der freien Natur.
Als Ausgleich bieten zunehmend immer mehr Kommunen in Niedersachsen ausgewiesene Flächen, speziell für den freien Hundeauslauf an. Genauere Informationen hierzu gibt es bei den Landkreisen, Städten und Gemeinden.