Rolf-Djuren-Pokalschießen 2022

Bester Schütze ist Matthias Röbkes

Am 23. September 2022 trafen sich die Mitglieder des Hegerings in Emden am Schießstand Knock zum Rolf-Djuren-Pokalschießen. Normalerweise treffen sich die Hegeringsmitglieder hierzu jährlich. Pandemiebedingt musste auch diese Veranstaltung pausieren. Folglich war die Resonanz an der Teilnahme positiv.
Geschossen wurde auf 15 Tauben TRAPP und 15 Tauben SKEET. Bester Schütze war Matthias Röbkes mit 9 Trapp-Tauben und 13 Skeet-Tauben und er erhielt somit den Rolf-Djuren-Pokal 2022. 

Hintergrund

Das jährliche Pokalschießen wird zu Ehren von Herrn Rolf Djuren, der vor sehr vielen Jahren als Fischer und Jäger am Großen Meer lebte und nach seinem Ableben einen nicht unerheblichen Geldbetrag den Südbrookmerländer Jägern vermachte, veranstaltet.

In Zusammenhang mit der Veranstaltung lobt der Hegering auch besondere Leistungen wie die Teilnahme der „ältesten Schützen“ und Schützen „Ü-60“.
Als ältester Schütze wurde Egge Eggen mit 12 Tauben in Summe nominiert. Den Ü-60-Pokal erlangte Friedrich Eilers.
Die Pokalverleihung und ein gemeinsames Essen erfolgte im Schützenhaus „Drei Wolden“ in Forlitz-Blaukirchen.

Der Vorstand des Hegerings bedankt sich an dieser Stelle herzlich bei allen Mitwirkenden und Organisatoren.


Waidmannsheil
Alwin Bennmann

Jagdhornbläser fit für die neue Saison

Treffen am Schießstand an der Knock

Am Samstag, 3. September 2022 trafen sich die Jagdhornbläser Südbrookmerland auf dem Schießstand Emden-Knock zum Tontaubenschießen und zum Übungsschießen mit der Büchse.

Das Treffen diente hauptsächlich dazu, die Fertigkeit mit der Waffe zu trainieren. Damit ist sichergestellt, dass die Führer/Führerinnen der Waffen in der bald aufkommenden Jagdsaison zielsicher agieren können. Die Zielsicherheit ist eine sehr wichtige Angelegenheit, denn laut Jagdgesetz ist jeder Schütze verpflichtet, präzise Schüsse anzutragen, damit dem Wild kein unnötiges Leiden zugeführt wird.

Mit der letzten Novellierung des niedersächsischen Jagdgesetzes sind zudem alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Gesellschaftsjagden zum Mitführen eines Schießnachweises verpflichtet. Bei dem Training erlangten alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen einen Schießnachweis und sind somit auf dem zurzeit letzten Ausbildungsstandard.

Wer Interesse hat, sich den Südbrookmerländer Jagdhornbläsern anzuschließen, ist gern willkommen. Interessierte müssen nicht zwangsläufig im Besitz eines Jagdschein sein, so die Bläserobfrau Heike Kratzenberg.

Jagdgesetze werden zusammengefasst

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat aktuelle Verordnungsermächtigungen ausgegeben

Am 13. Juni 2022 hat das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
eine Verordnungsermächtigung erlassen, welche am 14. Juni 2022 an die Unteren Jagdbehörden
versendet wurde. Hierin wird auf die noch ausstehende Jagdverordnung zum NJagdG hingewiesen.
In der entstehenden Jagdverordnung sollen alle Verordnungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz
zusammengefasst geregelt werden. Bis zu dem Erlass der Jagdverordnung wird aufgrund
verschiedener Abstimmungsprozesse noch einige Zeit verstreichen.

Die verpflichtende Brauchbarkeit der Jagdhunde, die verpflichtende Teilnahme an einem
Fangjagdlehrgang für Personen, welche die Fangjagd betreiben möchten sowie die Verpflichtung
eines jährlichen Schießübungsnachweises vor der Teilnahme an Gesellschaftsjagden gilt allerdings
unmittelbar seit Inkrafttreten des niedersächsischen Jagdgesetzes am 22. Mai 2022. Mit der
Verordnungsermächtigung sollte seitens des Ministeriums ein Rahmen zur Wahrung der
gesetzlichen Verpflichtungen geschaffen werden.

Die Brauchbarkeitsprüfung von Jagdhunden wird bis zum Erlass der Jagdverordnung nach den
bekannten Richtlinien zur Brauchbarkeit vom 15. Juli 2002 durch die Landesjägerschaft
Niedersachsen durchgeführt. Bereits geprüfte Hunde gelten weiterhin als brauchbar.
Die Durchführung der Fangjagdseminare und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem
Fangjagdseminar erfolgt ebenfalls weiterhin nach den Inhalten der Richtlinien zur Durchführung
von Lehrgängen zur Jagd mit Fanggeräten vom 5. Juni 2001.

Darum geht es:

Verpflichtende Brauchbarkeit der Jagdhunde, 

verpflichtende Teilnahme an einem Fangjagdlehrgang für Personen, welche die Fangjagd betreiben möchten, 

Verpflichtung eines jährlichen Schießübungsnachweises vor der Teilnahme an Gesellschaftsjagden – beides für Schrot und Kugel.

Neu in das Jagdgesetz aufgenommen wurde in §24 Abs. 5 Satz 2 der Schießübungsnachweis. Bis
zur Festlegung der Anforderungen an den Schießübungsnachweis in der Jagdverordnung müssen
Jäger/innen als Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd bereits jetzt nachweisen, dass sie in den letzten
365 Tagen eine Schießübung mit der für die jeweilige Gesellschaftsjagd vorgesehenen
Munitionsart (Schrot- oder Kugelmunition) auf einem Schießstand durchgeführt haben. Mit der
Verordnungsermächtigung sieht das Ministerium vor, dass der jeweilige Jagdleiter der
Gesellschaftsjagd die erforderliche Schießübung bestimmt.

Seitens der Landesjägerschaft empfiehlt die Landesjägerschaft den Jagdleitern und Jagdleiterinnen
folgende Anforderungen für einen Schießübungsnachweis:

Ein Schießübungsnachweis „Schrot“ sollte mit einem jagdlichen Durchgang (15 Wurftauben Trap
oder Skeet) auf einem Wurftaubenstand, 15 Wurftauben im Jagdparcours oder 15 Läufe des Rolloder Kipphasen abzuleisten sein. Hierfür muss schießstandübliche Schrotmunition verwendet werden.
Ein Schießübungsnachweis „Kugel“ wird bereits seit einigen Jahren von vielen Jagdleitern verlangt.
In Anlehnung an die „LJN Keilernadel“ sind dort entweder 5 Schuss mit einem hochwildtauglichen
Kaliber auf den laufenden Keiler, wovon mindestens zwei Schüsse in den Ringen sein müssen
erforderlich oder alternativ dazu 20 Schüsse in einem hochwildtauglichen Kaliber, die
hintereinander auf den laufenden Keiler oder entsprechende Ziele im Schießkino abgegeben
werden müssen.

Es wird allen Jagdleitern empfohlen, die o.g. Regelungen bis zu einem Erlass der Jagdverordnung
einheitlich zu übernehmen. Weiterhin empfehlen wir die Teilnahme an einer Kreis-, Bezirks- oder
Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen oder einem Hegeringschießen in diesem Jahr, sowie
die vor maximal einem Jahr bestandene Jägerprüfung als Übungsnachweis zuzulassen.
Auf Nachfrage wurde uns vom ML mitgeteilt, dass die vor in Kraft treten der entsprechenden
Verordnung durchgeführten Schießübungsnachweise ein Jahr Bestandsschutz haben.

Die Landesjägerschaft hat ein Musterformular herausgegeben, welches als Schießübungsnachweis auf den
Schießständen von dem Beauftragten des Schießstandes abgezeichnet werden sollte und somit bis
zum Erlass der genannten Verordnung genutzt werden kann.
Verantwortlich für das Vorhalten des Schießübungsnachweises ist allein die Jägerin bzw. der Jäger. Der
Jagdleiter muss die Erfordernisse des Schießübungsnachweises festlegen und kann diesen vor der
Jagd gemeinsam mit dem Jagdschein kontrollieren, ist aber nicht zur Kontrolle verpflichtet.
Die Erfordernis des Schießübungsnachweises wird die Kapazitäten der niedersächsischen
Schießstände in einigen Gebieten sehr stark binden. Daher empfehlen wir allen Jägerschaften und
Hegeringen bereits in den kommenden Wochen gebündelte Schießübungstermine für Ihre
Mitglieder anzubieten. Einzelnen Jägerinnen und Jägern wird empfohlen, sich zeitnah um einen
Übungstermin auf dem Schießstand zu bemühen, um eine Überlastung der
Schießstandkapazitäten in den Herbstmonaten zu vermeiden.

Traditionelle Klänge im Schlosspark

Südbrookmerlander Jagdhornbläser in Lütetsburg

Traditionelle Klänge gab es zu Pfingsten im Schlosspark Lütetsburg zu hören. Aus ganz Ostfriesland waren Jagdhornbläsergruppen angereist, darunter auch auch unsere Südbrookmerlander Bläserinnen und Bläser. Insgesamt nahmen etwa 100 Aktive teil. 

Unsere Bläserinnen und Bläser präsentierten sich zu Pfingsten im Schlosspark Lütetsburg.

Kitzrettung erfolgreich

Beide Drohnenteams unseres Hegerings haben sich etabliert

Die beiden Drohnenteams des Hegerings Südbrookmerland haben sich hervorragend etabliert. Das Auffinden, Kennzeichnen und Freilassen der Kitze klappt hervorragend. Wer Interesse hat, sich dem Hegering und insbesondere den Kitzrettern anzuschliessen, ist herzlich willkommen. Es bietet Interessierten (müssen nicht zwangsläufig Jägerinnen und Jäger sein) eine Möglichkeit, die Vielfalt der Natur in ihren weitreichenden Facetten kennenzulernen.

Ein dickes Dankeschön gab es von einem Landwirt auf der Social-Media-Plattform Instagram

Kitzrettung in Südbrookmerland

Schulung des Drohnen-Teams in der Feuerwehrzentrale in Georgsheil

Zur Schulung des Drohnen-Teams des Hegerings Südbrookmerland haben die beiden Fachleute Sascha Regulin und Klaus Bengen eine Reihe von Schulungsabenden angesetzt. Getroffen wird sich in der Feuerwehrzentrale in Georgsheil. Die dort zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten erlauben geräumige Platzverhältnisse, um die Schulungen sicher durchführen zu können. Unter Zuhilfenahme der vorhandenen IT kann die Schulung zudem praxisnah erfolgen wie zum Beispiel die Aufnahme der abzufliegenden Flächen mittels UAV-Editor. Mit dem Editor können Drohnen unterschiedlicher Hersteller schnell und einfach mit Wegpunkten programmiert werden.

Das erste Treffen erfolgte am 12. Januar. Weitere Schulungsabende sind angesetzt für den 19. Januar, 2. Februar, 9. Februar und eventuell 16. Februar. Treffen ist jeweils um 18 Uhr am Haupteingang der Feuerwehrzentrale in Georgsheil. 

„Mit Sascha und Klaus haben wir zwei echte Profis, die sich mit der Materie bestens auskennen“ , an dieser Stelle besten Dank den beiden. Bei Fragen oder Anmerkungen, kann die Kontaktseite dieser Homepage gern genutzt werden.

Der Hegering bedankt sich herzlich beim Landkreis Aurich, der die Schulungsmöglichkeit kostenlos zur Verfügung stellt. 

Gesellschaftsjagden: Schutzmaßnahmen wegen Pandemielage nochmals verschärft!

Neue Empfehlungen zum Infektionsschutz

Mit der geänderten Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 23.11.2021, in Kraft getreten am 24.11.2021, werden die Schutzmaßnahmen wegen der immer bedrohlicheren Pandemielage noch einmal ausgeweitet und verschärft. Nachfolgende Empfehlungen zum Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden in Abhängigkeit von den Warnstufen hier zum Download.

Geldspende für Drohnenkauf

Lions-Club gibt 1000 Euro für Kitzrettung

Viele Rehkitze erleiden bei der Wiesenmahd einen grausamen Tod durch die rotierenden Messer. Der Lions Club Ihlow-Südbrookmerland hat deshalb 1000 Euro an den Hegering Südbrookmerland gespendet. Mit dem Geld wollen die Jägerinnen und Jäger und Drohnen anschaffen, die mit einer Wärmebildkamera ausgestattet ist. Hier ein Bericht auf NWZ-Online

Hauptversammlung mit Wahlen

Hegering verabschiedet Johann Everts

Nach langer Zeit bot die diesjährige Hauptversammlung des Hegering Südbrookmerland für alle ein erfreuliches persönliches Wiedersehen.  Wehmütig verabschiedete Hegeringsleiter Lars Lübbers seinen Stellvertreter Johann Everts, der sich aus persönlichen Gründen entschloss, das Amt nach nunmehr 13 Jahren abzugeben. Ebenfalls aus persönlichen Gründen gab Hundeobfrau Marina Stille schweren Herzens ihr sehr erfolgreich geführtes Amt nach 5 Jahren ab. Alwin Bennmann stellte sich zur Wahl für das Amt des stellvertretenden Hegeringsleiters zur Verfügung und wurde einstimmig gewählt. Die Position der Hundeobfrau/-mann ist momentan vakant. Reno Harms aus Engerhafe wurde als Kassenprüfer gewählt. Zweiter Kassenprüfer ist Eko Neeland aus Moordorf.

Bild rechts: Ein wenig Spaß muss sein: Hegeringsleiter Lars Lübbers (r.) dankte seinem langjährigen Stellvertreter Johann Everts für sein großes Engagement und überreichte ihm ein besonderes Buch. Everts stellte sich während der jüngsten Hauptversammlung nicht mehr zur Wahl. Sein Nachfolger wurde Alwin Bennmann. Bild links: Hegeringsleiter Lars Lübbers überreichte auch Marina Stille ein Buchpräsent und dankte ihr für die hervorragende Arbeit als Hundesobfrau. Sie hatte 5 Jahre lang dieses Aufgabe übernommen. Eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger gibt es erst einmal nicht.


Kitzrettung

Hegering kauft modernes Gerät und stellt Flugteam zusammen

Der Hegering Südbrookmerland hat den Kauf der ersten Drohne mit nötigem Zusatzmaterial verwirklicht. Zudem ist bereits ein zwölfköpfiges Team zusammengestellt worden, das sich bei der anstehenden Silageernte um die Organisation und Durchführung der Rettungsaktion kümmern wird. Die Namen der Ansprechpersonen werden zeitnah veröffentlicht.

Der Hegering ist beeindruckt von der Resonanz aus der Bevölkerung und der Spendenbereitschaft.„Eine derart große Hilfsbereitschaft hätte ich so nicht erwartet“, freut sich Hegeringsleiter Lars Lübbers.

Wer sich an dem Drohnen-Team beteiligen möchte, ist jederzeit gerne willkommen. Es müssen nicht zwangsweise Inhaber eines Jagdscheins sein. 

Eine erste Einführungsveranstaltung/Schulung ist vor kurzem durchgeführt, damit das Drohnenteam sich rechtzeitig mit dem Gerät vertraut machen konnte. Ein effektiver Einsatz bei der anstehenden Ernte ist somit gewährleistet.

Der Hegering Südbrookmerland bedankt sich herzlich bei den bisherigen Spenderinnen und Spendern!

Der Hegering Südbrookmerland hat sich jüngst eine moderne Drohne einschließlich Zubehör angeschafft. Ein zwölfköpfiges Team ist bereits in die Bedienung des Fluggerätes eingearbeitet worden.

Besuch aus Berlin

Bundespräsident informiert sich über Falknerei

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier war am 17. Oktober zu Gast bei der Kirchengemeinde Südbrookmerland, um die Erntekrone entgegenzunehmen. Trotz der kurzen Vorbereitungszeit präsentierten sich viele Vereine auf einem kleinen Erntemarkt. Mit dabei auch die Kreisjägerschaft Aurich und der Hegering Südbrookmerland. Auf großes Interesse stießen bei Bundespräsident Steinmeier und Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (l.) die von Heike (r.) und Johann Klöpper betriebene Falknerei.

Am 17. Oktober besuchte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Kirchengemeinde Victorbur, um die diesjährige Erntekrone entgegenzunehmen. Zur Umrahmung des Festaktes wurde vom Kirchenvorstand ein kleiner Erntemarkt organisiert. Neben anderen örtlichen Vereinen war auch der Hegering Südbrookmerland und die Jägerschaft sowie die Jagdhornbläser vertreten. An dem Besuch nahm unter anderem auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner teil.

Die Kreisjägerschaft aus Aurich war mit dem Infomobil vor Ort; der Kreisverein wurde durch Onno Reents, Heinz Aden und Janna Reents vertreten. Das Trio wurde von Mitgliedern des Hegerings Südbrookmerland unterstützt.

Der Auftritt der Jagdhornbläsergruppe unter der Leitung von Heike Kratzenberg war ein Anziehungspunkt in der Menge. Die Falkner mit Heike und Johann Klöpper sowie Kuno Seiz hatten – wie gewohnt – enormen Besucherandrang. Selbst Bundespräsident Steinmeier ließ es sich nicht nehmen, sich persönlich über die von Johann und Heike Klöpper international betriebene Falknerei und die damit verbundene Beizjagd zu informieren.

Der Vorstand des Hegerings bedankt sich bei allen Mitwirkenden, die sich kurzfristig Zeit für die Teilnahme an der Veranstaltung genommen zu haben. Sicherheitsvorkehrungen seitens des Bundespräsidialamtes erforderten eine kurzfristig Bekanntgabe des Besuchs und somit auch eine kurze Vorbereitungszeit.

Revierübergreifende Taubenjagd 2021 – am 5. November

Aufgrund der derzeitigen Inzidenzentwicklung plant der Hegering in diesem Jahr, die bislang etablierte revierübergreifende Taubenjagd durchzuführen.

Jedes Revier organisiert intern den Jagdablauf.

Um 18:30 Uhr ist Strecke Legen bei Thun im Garten an der Jagdhütte.

Wie in den Vorjahren wird gegrillt.

Aufgrund der Corona-Regelungen treffen wir uns ausschließlich im Freien unter den dann geltenden Corona-Regelungen. Jungjäger oder diejenigen, die bislang noch keine Jagdkontakte in ihrem Ort etabliert haben und gern an der Jagd teilnehmen möchten, sind herzlich aufgerufen, Kontakt aufzunehmen.

Jahreshauptversammlung

Jahreshauptversammlung des Hegerings

Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Hegerings erfolgt am 28. Oktober um 19:00 Uhr  im Gasthof Thun in Moorhusen.

Hegeringsmitglieder erhalten eine postalische Einladung.

Wer bislang noch nicht Mitglied im Hegering ist und gern dabei sein möchte, soll sich bitte zeitnah mit uns in Verbindung setzten.

Bei der Zusammenkunft werden die dann gültigen COVID-19 Regelungen bestand haben.

Der Vorstand freut sich auf diese Präsenzveranstaltung.

Am 1. April müssen Hunde im Wald und in der Landschaft an die Leine

Anleinpflicht für Hunde gilt in Niedersachsen bis zum 15. Juli

Die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vieler heimischer Wildtiere ist gekommen. In Niedersachsen gilt daher seit dem 1. April und bis zum 15. Juli nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft. Die Landesjägerschaft Niedersachsen bittet daher alle Naturfreunde und Erholungssuchende in den kommenden Wochen um erhöhte Rücksichtnahme beim Spaziergang und Aufenthalt in der freien Natur und Hunde an der Leine zu führen.

Schutz und Ruhe benötigen sowohl der tierische Nachwuchs als auch die Elterntiere: Letztere reagieren in dieser Zeit besonders sensibel auf Störungen, im Extremfall verlassen sie ihren Nachwuchs oder stellen ihre Fütterungsaktivitäten ein. Auch werdende Elterntiere sind gefährdet: Hochtragende Rehe zum Beispiel, sind in ihrer Bewegungsfreiheit und somit ebenso in ihrer Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch für bodenbrütende Vogelarten, deren Gelege und Küken sind stöbernde Hunde eine Gefahr können und können fatale Folgen haben.

Seit dem 1. April gilt wegen der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit die Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der Landschaft (Foto: Pixabay).

Umsicht ist auch beim Aufwinden von vermeintlich verlassenem Jungwild gefragt: Junghasen und Rehkitze beispielsweise, werden zum Schutz vor Fressfeinden gut getarnt allein abgelegt. Die Häsin und die Ricke halten sich aber in der Nähe auf und kehren zum Säugen zu ihren Jungtieren zurück.

Zügig und geräuschlos entfernen und keinesfalls anfassen, sondern an der jeweiligen Fundstelle belassen ist also die Devise. Erst durch Menschengeruch werden gesunde Jungtiere oft zu hilflosen Waisen – denn heftet ihnen erst menschlicher Geruch an, werden sie dann häufig von den Elterntieren tatsächlich zurückgelassen.

Auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und unbedingt den Hund angeleint führen sind daher derzeit die wichtigsten Verhaltensregeln für den Spaziergang in der freien Natur.

Als Ausgleich bieten zunehmend immer mehr Kommunen in Niedersachsen ausgewiesene Flächen, speziell für den freien Hundeauslauf an. Genauere Informationen hierzu gibt es bei den Landkreisen, Städten und Gemeinden.

Kitzrettung: Hegering will Drohne anschaffen

Der Hegering Südbrookmerland möchte eine Drohne einschließlich der notwendigen Ausrüstung für die Kitzrettung anschaffen.

Pilot oder Pilotin für modernes Fluggerät gesucht

Die voranschreitende Klimaänderung im Zusammenspiel mit zunehmender Technisierung verkürzen das Erntefenster für die erste Silagemaht extrem. Das stellt Herausforderungen an die alljährliche Kitzrettung. Wir vom Hegering stellen uns der Aufgabe der effektiven und effizienten Kitzrettung und arbeiten momentan nötige Schritte für die Anschaffung einer Drohne mit zugehörigem Equipment ab.  

Jedoch, was nützt jegliches noch so gute Equipment ohne adäquates Bedienpersonal? Wir suchen daher personelle Unterstützung im Umgang mit einer Drohne zur Kitzrettung. Die Person sollte mobil, zeitlich flexibel sein und technisches Verständnis vorweisen. Es müssen nicht zwangsläufig Jäger sein! Auch Nichtjäger sind willkommen. Details zur Schulung, Versicherung und der Ablauf der Einsätze können in einem persönlichen Gespräch erläutert werden.

Wer Interesse hat, kann sich bei Hegeringsleiter Lars Lübbers unter der Mailadresse lars88luebbers@gmail.com melden.

Wir freuen uns auf Eure/Ihre Kontaktaufnahme.

Hegering Südbrookmerland

Kitzrettung
Für die Steuerung der Drohne sucht der Hegering Südbrookmerland personelle Unterstützung.

Wildrettung zur Zeit der Frühmad

Landwirtschaftsministerium (BMEL) fördert die Anschaffung von Drohnen, um das Ausmähen von Rehkitzen zu vermeiden

Hier die Eckdaten der am 12. März 2021 vorgestellten Information

Wer und was gefördert wird:

  • Antragsberechtigt sind Jägervereinigungen auf Kreisebene oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, gehört.
  • Die Förderquote wurde auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt.
  • Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert.
  • Die Förderung kann nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie (voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte) bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

Das Bundeslandwirschaftsministerium (BMEL) unterstützte bereits von Mai 2012 bis Dezember 2015 mit einer Förderung von über zwei Millionen Euro das Verbundprojekt „Wildretter“. Das Ziel des Projekts war / ist die Verbesserung der arbeitsintensiven Vergrämungsmethoden durch technisches Gerät.

Jagdhund – Eignungsprüfung im Hegering Südbrookmerland 2020

Covid-19 bedingt erfolgten in diesem Jahr die Prüfungen an 2 Terminen

Covid-19 bedingt erfolgten in diesem Jahr die Jagdhund- Eignungsprüfungen an 2 Terminen; am Freitag, den 18. September und am Sonntag, den 20. September.

Freitag , den 18. September: Unter Richter Matthias Groen, Richterin Anja-Tina Holstein (beide Simonswolde) und Holger Hinrichs aus Wirdum absolvierten am Freitagnachmittag 5 Hunde die Jagdeignungsprüfung. Am Wochenende zuvor führte Andreas Röben seinen Rüden Donar vom Röbkenberg erfolgreich auf der SOLMS, sodass er an diesem Tag die Zusatzfächer mit durchlaufen konnte.

Im Folgenden die Hundeführer mit Ihren Hunden:

Karl Dieling mit Cora,

Gerd Ennen mit Kimba,

Enno Barth mit Lotta,

Günther Strömer mit Arya,

Heinz Dörnath mit Grando;

Andreas Röben mit Donar vom Röbkenberg

Am Sonntag, den 20. September trafen sich Prüflinge mit Ihren Führern und den Richtern am Vormittag.

Richter waren: Stefan Middeke (Garrel), Aike Brahms (Horum) und Carl Conring (Horum).

An diesem Tag absolvierten vier Hunde die gesamte Prüfung und zwei Hunde die Zusatzfächer nach vorher bestandener Solms bzw. HZP.

Auch hier konnten alle Hundeführer mit ihren super vorbereiteten Hunden die Prüfung mit glücklichen Gesichtern verlassen.

Hier die Hundeführer mit ihren Hunden:

Wiebke de Buhr mit Enna,

Insa Betten mit Nala,

Daniel Peters mit Asco,

Andre Gauler mit Carlotta.

Zusatzfächer Dr. med. vet Astrid Sulzer mit Ayko van´t Uhlenkamp (HZP).

Zusatzfächer Karl Dieling mit Aron vom Harbers Pool (Solms).

Alle Prüfungsfächer der Jagdeignungsprüfung wurden in den Revieren Forlitz-Blaukirchen, Bangstede und die Wasserarbeit in Ochtelbur aufgeteilt.

Besonderen Dank an dieser Stelle gilt Revierinhabern von Forlitz Blaukirchen, Bangstede und Ochtelbur für die abermalige Bereitstellung ihrer Reviere. Sie weisen ausgeprägte Felder mit Wald und Wasser aus, ohne denen eine Jagdhund Ausbildung nicht möglich wäre.

Der Hegering bedankt sich besonders bei Marina Stille für das hohe Mass an Verantwortung bei den Übungen und Prüfungsvorbereitungen.

Dank gilt auch Matthias Schnell aus dem Hegering Riepe, der Marina tatkräftig in der gesamten Übungs- und Prüfungsphase unterstütze.

Allen Hundeführern ein Waidmannsheil und viel Freude mit den treuen Helfern.

Zu Fragen rund um den Jagdhund und deren Ausbildung steht Marina Stille zur Verfügung und kann unter Telefon 01577 505 6079 gern angerufen werden.

Corona-Pandemie: Jagd weiterhin erlaubt

Corona: Landwirtschaftsministerium aktualisiert Empfehlungen

Nach der Niedersächsischen „Corona-Verordnung“ ist die körperliche Betätigung im
Freien grundsätzlich zulässig. Damit darf auch die Jagd weiterhin ausgeübt werden. Darauf weist
das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) in einer Mitteilung ausdrücklich hin.
Die Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen ist dabei selbstverständlich. Bei der
Einzeljagd (Pirsch, Ansitz) ist das unproblematisch.
Auch Gemeinschaftsjagden (Drückjagden) auf Schalenwild zur gesetzlich vorgeschriebenen
Abschussplanerfüllung und zur Prävention vor der ASP (Afrikanische Schweinepest) sind
weiterhin zulässig, da sie der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit der
Gefahrenabwehr zuzuordnen sind.
Einer vorherigen Genehmigung bedarf es nicht, dennoch sind die Vorgaben der „Corona-
Verordnung“ einzuhalten. So muss es ein Hygienekonzept geben, die persönlichen Daten der
Teilnehmenden sind zu erfassen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich,
wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das Ministerium gibt mit seinem Erlass
vom 5.11.2020 nochmals aktualisiert organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz
bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild bekannt.
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Infektionskette bei der Übertragung des ASP-
Virus kann nur durch niedrige Schwarzwildbestände verringert oder unterbrochen werden. Daher
ist eine effektive Bejagung der Schwarzwildbestände jetzt vorrangig. Dies wird in diesem Jahr
auch aufgrund der guten Eichelmast nur mit gemeinschaftlichen Jagden erreicht werden können.
Darüber hinaus werden die Jäger und Jägerinnen die Möglichkeit erhalten, Nachtzieltechnik bei
der Einzeljagd einzusetzen.“
Treibjagden auf Niederwild unterliegen als Veranstaltungen dagegen der vorherigen
Genehmigungspflicht durch die zuständigen Behörden. Die Ministerin bittet von diesen
Gesellschaftsjagden, die einer Genehmigung bedürfen, abzusehen, auch um die zuständigen
Behörden zu entlasten.