Brut- und Setzzeit hat begonnen

Hunde müssen angeleint werden
Derzeit nicht erlaubt: Bis zum 15. Juli müssen Hunde wegen der Brut- und Setzzeit angeleint werden.

Mit dem 1. April dieses Jahres beginnt  wieder die Brut- und Setzzeit. Sie endet am 15. Juli 2024. In dieser Zeitspanne ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern und an der Leine geführt werden.
Ausgenommen sind Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden. Ausgebildete Blindenführhunde sind ebenfalls von der Leinenpflicht befreit.

Einsatz von 3 Drohnen erfordert hohen Personalaufwand

Kitzretter bereiten sich auf Saison 2024 vor – Hegering dankt den Teammitgliedern für ihr Engagement
Das Kitzrettungs-Team verfügt über drei Drohnen. Das UAV-Management für alle Drohnen wird zusammengelegt, sodass alle Piloten auf eine einheitliche Datenbasis zugreifen können.

Die Kitzrettungsteam hat sich kürzlich erneut bei Axel Hiller zu einem Meinungsaustausch getroffen. Unter anderem ging es um die Themen Rückblick Kitzrettungsteam 2023, Verbesserungsvorschläge für 2024 und Gruppeneinteilung für 2024, da nunmehr drei Drohnen für den Einsatz zur Verfügung stehen.  

Der Einsatz des UAV-Editors hat sich, insbesondere auf Flug-Koordination und Archivierung der Auffindungskoordinaten, als äußerst sinnvoll erwiesen. Das UAV-Management für alle Drohnen wird zusammengelegt, sodass alle Piloten auf eine einheitliche Datenbasis zugreifen können und so ohne große interne Kommunikation Hegering übergreifend flexibel einsatzbereit sind.

Die Schweizer Firma, die die Software entwickelt hat, kann aufgrund der anfallenden Arbeiten in punkto Softwareunterstützung ihre Arbeit nicht mehr kostenlos zur Verfügung stellen. Der Hegering leistet einen Kostenbeitrag an dieses Unternehmen. Diese Kosten trägt der Hegering allein. Die Nutznießer der Drohnenflüge werden nicht mit den Kosten belastet – vorerst jedenfalls nicht.

Ebenfalls besprochen wurde die Kommunikationsschiene mit den Landwirten insbesondere mit Blick auf die Koordination Mähbeginn und Freilassen der Kitze. Ein Drohnenteam besteht aus mindestens 4 Personen:  eine Pilotin bzw. ein Pilot  und 3 Bodenhelfer oder Bodenhelferinnen. Für den Einsatz von 3 Drohnen sind dann jeweils mindestens 12 Personen notwendig und das für ein Zeitfenster von mindestens 3 Wochen. Das Team startet in aller Frühe bevor die Temperaturen steigen, so das die Infrarot-Kameras das Wild aufnehmen können. Dieses stellt eine sehr starke Belastung für alle Teammitglieder dar, denn im Anschluss der Flüge wartet im Regelfall ein Arbeitstag auf alle.

Besonderen Dank richtet der Hegering an Klaus Bengen. Er ist nicht Inhaber eines Jagdscheins.  Durch seine Kenntnisse und seiner Passion in Bezug auf Softwareunterstütung und Piloteneinsätze stellt er einen unmessbaren Wert für den Hegering dar. So auch Heiko Buschmann – auch er ist Nichtjäger und unermüdlich im Einsatz. Dieser besondere Dank soll natürlich die anderen Teammitglieder nicht zu kurz kommen lassen.

Am 22. Februar trafen sich die Kitzretter erstmals in diesem Jahr in der Mühle in Wiegboldsbur zu ihrem zweiwöchentlichen Stammtisch. Bei dem Treffen wurden die Gesprächsinhalte vom Treffen bei Axel Hiller noch einmal aufgegriffen und verfeinert. Diese Gruppe ist etwas ganz besonderes und sticht durch Ihre Motivation und Flexibilität heraus. Der Hegering bedankt sich außerordentlich bei allen Teammitgliedern.

Neujahrsempfang der Jagdhorngruppe

Treffen der Jagdhornbläser mit Grünkohlessen
Die Jagdhornbläsergruppe des Hegerings (hier einige Mitwirkende) hat sich zum Neujahrsempfang getroffen. Wer Interesse hat, ist zu den Übungsabenden herzlich eingeladen.

Auch wenn der Austausch untereinander bei den Übungsabenden nicht zu kurz kommen soll, legt Heike Kratzenberg Wert auf  gehaltvolle Übungsabende. 

Mit den Neuzugängen trifft sie sich in Regelfall 30 Minuten vor den „Großen“, um speziell auf den Übungsstand der einzelnen Teilnehmer und Teilnehmerinnen einzugehen und die Ausbildung optimal zu gestalten.

Damit auch mal ausgiebig über dies und das gesprochen werden kann, trafen sich die Jagdhornbläserinnen und -bläser am 8. Februar 2024 zu einem gemeinsamen Grünkohlessen im Meerwardhaus bei Silke und Monika Ubben. 23 Teilnehmer, darunter 8 Kinder, waren gekommen.

„Es war ein toller Abend, an dem Jung und Alt sich austauschen konnten“,  war einvernehmlich aus der Runde zu hören.

Besonders freut sich der Hegering über die rege Teilnahme der Kinder. Regelmäßig nehmen 6 Kinder an den Übungsabenden teil. Aber auch die „Großen“ sind fleißig dabei: Erich Ulferts mit einem stolzen Alter von 86 Jahren nimmt regelmäßig an Übungsabenden teil und war auch bei dem Grünkohlessen mit dabei.

Mit Ende 2023 und Beginn 2024 hat die Bläsergemeinschaft 5 Neuzugänge.

Wer Interesse hat oder einfach „mal reinhören möchte“ kann gern unverbindlich zu den Übungsabenden zu Karl Dieling auf Klein Heikeland vorbeikommen. Nichtjäger sind gern willkommen.

Einen ganz besonderen Dank richtet die Bläsergemeinschaft an dieser Stelle an Silke und Monika Ubben, die zur Förderung der Jugend darauf bestand, dass die Kinder an dem Grünkohlabend freigehalten wurden – herzlichen Dank dafür!

Kitzretter treffen sich

Kitzrettungsgruppe bereitet sich auf 2024 vor

Die Kitzrettungsgruppe trifft sich erstmalig dieses Jahr am 8. Februar um 19:30 Uhr bei Axel Hiller zum Vorbereitungstreffen für die diesjährige Silageernte. Unter anderem werden Neuerungen im sicheren Umgang mit der Drohne sowie aktuelles in Sachen UAV-Editor zum Flugmanagement und Feldblock anlegen vorgestellt.

Wer Interesse hat, das Kitzrettungsteam zu unterstützen, ist herzlich eingeladen. Interessierte können unverbindlich vorbeischauen und gern einmal „schnuppern“. Nichtjäger sind selbstverständlich ebenfalls herzlich willkommen.

Der Hegering schätzt die Arbeit der motivierten Kitzrettungsgruppe.

Blauzungenkrankheit

Blauzungenkrankheit – Informationen für Jägerinnen und Jäger

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine Viruserkrankung für die Wiederkäuer anfällig sind. Sie ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die jedoch für den Menschen völlig ungefährlich ist. Die Übertragung der BT von Tier zu Tier erfolgt über bestimmte Stechmückenarten. Man unterscheidet bei dem Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) zwischen 24 unterschiedlichen Serotypen. Eine Impfung gegen die BT ist vom Serotyp abhängig und nicht für alle Serotypen bisher verfügbar.

Sind Wildtiere empfänglich für das BTV?

Alle wiederkäuenden Wildarten sind grundsätzlich anfällig für das BTV. Es ist davon auszugehen, dass Rotwild besonders anfällig für BTV Erkrankungen ist. Auch bei Dam- und Muffelwild können häufiger Nachweise geführt werden. In früheren Studien konnten jedoch nur sehr selten Nachweise beim Rehwild erbracht werden, obwohl Rehwild sehr häufig und in Gebieten mit hoher BTV-Prävalenz bei gehaltenen Tieren untersucht wurde.

Wie verbreitet sich die Tierseuche im Wildbestand?

Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Daher tritt die Tierseuche saisonal abhängig vornehmlich in der warmen Jahreszeit bei feuchten Witterungsbedingungen auf (Juni bis November). Temperaturen unter 12°C reduzieren die Aktivität der Stechmücken. Da die Mücken leicht über den Wind verfrachtet werden können, ist es gut möglich, dass das Virus über weite Strecken verbreitet wird (>100 km möglich!). In den Wiederkäuerbeständen kann das Virus auch überwintern und sich die Tierseuche im nächsten Jahr weiter ausbreiten. Daher ist es möglich, dass das Virus sich über mehrere Jahre im Wildbestand hält.

Wie erkenne ich als Jägerin oder Jäger die Krankheit?

Nach einer Inkubationszeit von 7- 8 Tagen treten die ersten Krankheitsanzeichen auf. Zunächst führt die Blauzungenkrankheit zu einer erhöhten Körpertemperatur, Apathie und zur Absonderung des betroffenen Tieres von dem Rudel. Weiter schwellen die Äserschleimhäute und der Lecker an, es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Äser. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist selten. Außerdem treten im Kronsaum der Schalen
rötliche Veränderungen auf, die zu Bewegungsstörungen führen können. Weiter können Entzündungen an den Gesäugen, Lichtern und den Geschlechtsorganen auftreten. Damit ähneln die Symptome denen der Maul- und Klauenseuche, die ebenfalls anzeigepflichtig ist.

Hintergrund

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease – BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich

FRIEDRICH-LOEFFLER-INSTITUT

Verläuft die BTV Erkrankung für das betroffene Wild tödlich?

Eine BTV-Erkrankung kann tödlich verlaufen. Von dem BT-Virus gibt es 24 unterschiedliche Serotypen, die sich in ihrer krankmachenden Wirkung unterscheiden können. Weiter ist die Ermittlung von Sterblichkeitsraten bei Wildtieren aus den verschiedenen Gründen sehr schwierig. Zum Vergleich können lediglich Werte von gehaltenen Tieren herangezogen werden. Während des BTV-8 Ausbruchs 2006 bis 2008 in Deutschland verendeten 32% der erkrankten Schafe, 20% der erkrankten Rinder und 16% der erkrankten Ziegen. In NRW konnte man im Jagdjahr 2007/08 beim Fallwild des Rotwildes in 44% der Fälle Antikörpernachweise von BTV führen.

Da es sich bei dem derzeitigen BT-Ausbruch um den Serotyp 3 handelt und die Sterblichkeitsraten von gehaltenen Tieren nicht auf Wildtiere übertragen werden können, ist eine Abschätzung der Sterblichkeitsrate von Wildtieren nicht möglich.

Was muss ich als Jägerin/Jäger beachten, wenn man Anzeichen einer BTV Erkrankung erkennt?

Die Blauzungenkrankheit ist anzeigepflichtig, d.h. der Jäger bzw. die Jägerin als kundige Person ist verpflichtet, den Verdacht auf BT dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. BT ist keine Zoonose und auch nicht auf Hunde übertragbar. Nach einem Kontakt zu einem möglicherweise mit BTV erkrankten Tier, sollten die üblichen Hygienemaßnahmen unternommen werden, bevor ein anfälliger Tierbestand betreten wird.

Was passiert, wenn ich als Jäger einen Verdacht auf BT dem Veterinäramt melde?

Für das Veterinäramt sind folgende Daten besonders relevant und würden in einem ersten Telefonat abgesprochen werden: Totfund oder Erlegung, Fundort, Wildart, Beschreibung der Auffälligkeiten und die Kontaktdaten. Im Folgenden werden die Durchführung einer Probennahme und der Probentransport besprochen. Kosten entstehen dem Jäger nicht! Eine Einschränkung der Jagd, auch nach einem positiven BTV-Nachweis, ist auszuschließen.

Gibt es eine Überwachung des Wild-Wiederkäuerbestandes auf BT in Niedersachsen?

Das Monitoring über die Verbreitung der BT bei Wildwiederkäuern wird seit dem Jahr 2009 durchgeführt. Die Umsetzung erfolgte unter Einbeziehung der 24 niedersächsischen Landesforst Forstämter, der Bundesforstbetriebe Niedersachsen und Lüneburger Heide, der Klosterforsten sowie des Nationalparks Harz. Auf diese Weise konnte eine repräsentative Flächenabdeckung des Landes erreicht werden.

Jährlich werden ca. 400 Proben von Wildwiederkäuern getestet. Von den insgesamt ca. 5.500 untersuchten Proben stammen etwa 47% vom Rotwild, 30% vom Damwild, 20% vom Rehwild und 3% vom Muffelwild. Hierbei werden EDTA-Blutproben sowohl auf den Virus als auch auf Antikörper getestet. Bisher wurde kein BT-Virusnachweis in den Untersuchungen geführt. Bei den Antikörperuntersuchungen ergab sich ein Reagentenanteil von ca. 1% pro Jahr. Aufgrund dessen konnte bisher davon ausgegangen werden, dass kein aktuelles BTV-Geschehen in der niedersächsischen Wildtierpopulation vorherrschte.

Pressemitteilung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Verbandsanhörung abgeschlossen

Nutria sollen weiterhin ganzjährig bejagt werden

Derzeit ist die Anpassung mehrerer Jagdlicher Verordnungen in Arbeit. Die entsprechende Verbandsanhörung wurde jetzt abgeschlossen und die Rückmeldungen der beteiligten Verbände weitestgehend ausgewertet. Insgesamt gab es im Beteiligungsverfahren viel Zustimmung zu verschiedenen Punkten. So begrüßten die Verbände die geplante erhöhte Aufwandsentschädigung für Prüferinnen und Prüfer bei Jagdprüfungen sowie den vorgesehenen jährlichen Schießübungsnachweis für alle Jägerinnen und Jäger. Eine höhere Treffsicherheit ist im Sinne des Tierschutzes, da dem Wild so vermeidbare Schmerzen erspart werden können.

Auch die Einführung eines landesweit gültigen jagdlichen Ausbildungsrahmenplans zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung wurde mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Von Cuxhaven bis Göttingen ist somit sichergestellt, dass die Ausbildungen identisch aufgebaut sind. Bei der Frage einer Einschränkung bei der Nutria-Jagd wurde allerdings von der Mehrheit der Verbände vorgebracht, dass der Hochwasserschutz gefährdet werden könnte. Vor diesem Hintergrund wird das Agrarministerium die im Rahmen der Anpassung vorgeschlagene Formulierung streichen.

Das bedeutet: Die Nutria sollen weiterhin – wie auch in der derzeitigen Verordnung festgelegt – ganzjährig bejagt werden dürfen. Die Jagd auf die invasive Art ist unter anderem aus Gründen des Küsten- und Hochwasserschutzes erforderlich, da Nutria ihre Bauanlagen in Uferbereichen und Deichen anlegen und damit die Stabilität gefährden können. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) geht davon aus, dass die überarbeitete Verordnungs-Novelle, die noch eine Vielzahl an anderen Themen beinhaltet, spätestens im kommenden Jahr in Kraft treten kann.

Pressemitteilung Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Rolf-Djuren-Pokalschießen 2023

Pokal geht an Jungjäger Keno Gruben

34 Schützinnen und Schützen haben sich am 8. September 2023 am Schießstand Emden-Knock getroffen. Trotz hoher Temperaturen und der tiefstehenden Sonne konnten sehr gute Leistungen erbracht werden.

Der diesjährige Pokal ging an den Jungjäger Keno Gruben. Der Pokal für die über 60-Jährigen ging an Frerich Sunken. Hermann Mansholt erhielt den Pokal des ältesten Schützen.

Hintergrund

Das jährliche Pokalschießen wird zu Ehren von Herrn Rolf Djuren, der vor sehr vielen Jahren als Fischer und Jäger am Großen Meer lebte und nach seinem Ableben einen nicht unerheblichen Geldbetrag den Südbrookmerländer Jägern vermachte, veranstaltet.

Im Schützenhaus beim Grillen wurde der Ablauf des Nachmittags reflektiert. Alle freuen sich auf das nächste Jahr. „Das Vermächtnis von Rolf Djuren lebt“, waren sich alle einig.

Waidmannsheil
Alwin Bennmann


Kitzretter ziehen positives Fazit

Drei Hochleistungsdrohnen mit modernster Technik

Am Freitag, 21. Juli haben sich die Kitzretter des Hegering zum gemeinsamen Abendessen getroffen, um über die Maht 2023 und die damit verbundene Kitzrettung zu reflektieren. Durch Einsatz von nunmehr 3 Hochleistungsdrohnen mit entsprechender Technologie sind in 2023 über 100 Rehkitze aufgespürt und gegen Ausmähen geschützt worden. Real sind das etwas weniger, da Überlagerungen von angrenzenden Feldern in Rechnung zu tragen sind.

„Die Kitzrettungsaktion 2023 war wieder eine außerordentlich gelungene Aktion, die nur durch die hohe Bereitschaft eines jeden Einzelnen möglich wurde“, so Hegeringsleiter Lars Lübbers bei seiner Ansprache an dem Abend.

Wer Interesse hat dem Kitzrettungsteam zu unterstützen, ist hiermit herzlich eingeladen. Interessierte müssen nicht zwangsläufig Inhaber eines Jagdscheins sein. 

Das Kitzrettungsteam trifft sie im zweiwöchentlichen Turnus, um Neuerungen in Sachen Anwendung und Vorhandensein neuster Technik zu erläutern und vorzustellen.

Dritte Drohne wird angeschafft

Erfolgreiche Arbeit unserer Kitzrettungsgruppe

Im zweiten Jahr in Folge leistet die Kitzrettungsgruppe unseres Hegerings erstklassige Arbeit. Aufgrund der Vielzahl der Einsätze und der personenstarken Besetzung hat der Hegering Südbrookmerland die dritte Drohne für die Kitzrettung angekauft. Das Team hat einen guten Ausbildungsstand, ist hochmotiviert und passioniert. Im Folgenden ein paar Eindrücke der diesjährigen Kitzrettung:

Jagdhornbläser treffen sich

Präsentation im Lütetsburger Park

Am Pfingstwochenende 2023 haben sich mehrere Jagdhornbläsergruppen im Lütetsburger Park getroffen. Hier ein paar Eindrücke:

Nachwuchs mit Elan dabei

Starke Jagdhornbläser-Gruppe

Unser Hegering freut sich über die starke Jagdhornbläsergruppe. Dabei sind nicht nur Jägerinnen und Jäger;  auch Nichtjäger finden Interesse an dem jagdlichen Brauchtum und beteiligten sich an den regelmäßigen Übungsabenden.

Die Südbrookmerländer Jagdhornbläser-Gruppe unter der Leitung von Heike Kratzenberg trifft sich im zweiwöchentlichen Rhythmus. „Wir lernen gemeinsam. Wer an den Übungsabenden gern mal zuhören möchte oder es gar selbst einmal zu probieren, ist hiermit herzlich eingeladen. Dazu kann kostenlos ein Jagdhorn gestellt werden“, lädt Heike Kratzenberg zum Ausprobieren ein.

Ein ganz besonderes Augenmerk haben Heike Kratzenberg und die übrigen Jagdhornbläser auf den Nachwuchs. „Die jungen Leute machen sich gut und können schon die ersten Signale“, lobt Heike Kratzenberg. Bei den Übungsabenden trifft sie sich mit dem Nachwuchs stets etwas früher und gibt ein wenig „Extraunterricht“. 

Hubertusmesse nach achtjähriger Pause

Jagdhornbläser aus Südbrookmerland und Emden sorgten für den musikalischen Rahmen
Nach achtjähriger Pause hat die Kirchengemeinde Münkeboe am Sonnabend wieder zu einem Hubertusgottesdienst eingeladen.

Am Sonntag, 6. November 2022 feierte die Kirchengemeinde Münkeboe nach achtjähriger Pause das erste Mal wieder einen Hubertusgottesdienst.

Die Konfirmanden und Konfirmandinnen hatten dazu die Kirche in ein passendes Ambiente geschmückt.Musikalisch untermalt wurde der Gottesdienst von den Jagdhornbläsern aus Emden und Südbrookmerland.

Bei den Gästen stieß die Veranstaltung auf ein durchweg positives Echo. „…. einfach ergreifend“ oder „….ich wusste gar nicht, das das so toll klingt“  waren die Rückmeldungen der Kirchengäste, als sie sich bei Kaffee und Kuchen im Nachgang der Kirche unterhalten konnten.

Der Hegering bedankt sich bei Heike Kratzenberg für die tolle Organisation und ausdrücklich bei den Bläserinnen und Bläsern der Emder Jagdhorngruppe für deren Unterstützung.

Revierübergreifende Taubenjagd am 4. November

Zum Abschluss des Jagdtages Treffen bei Thun

Am 4. November 2022 veranstaltet unser Hegering seine jährliche revierübergreifende Taubenjagd. Dieser Jagdtag ist vor vielen Jahren vom Hegering instituiert, um Jungjägern die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Jagd zu geben. Jungjäger oder Neuzugänge, die Interesse an der Teilnahme haben, melden sich bitte bei den Revierinhabern ihrer Reviere. Die Koordination erfolgt somit in den einzelnen Revieren.
Zum Abschluss des Jagdtages erfolgt um 18:30 Uhr ein Treffen im Gasthof Thun in Moorhusen – im Garten an der Jagdhütte. Dort wird die Strecke gelegt und „verblasen“.
Beim gemeinsamen Essen besteht die Möglichkeit, sich näher kennen zu lernen und oder Erfahrungen auszutauschen.

Guten Anblick und Waidmannsheil
Alwin Bennmann

Rolf-Djuren-Pokalschießen 2022

Bester Schütze ist Matthias Röbkes

Am 23. September 2022 trafen sich die Mitglieder des Hegerings in Emden am Schießstand Knock zum Rolf-Djuren-Pokalschießen. Normalerweise treffen sich die Hegeringsmitglieder hierzu jährlich. Pandemiebedingt musste auch diese Veranstaltung pausieren. Folglich war die Resonanz an der Teilnahme positiv.
Geschossen wurde auf 15 Tauben TRAPP und 15 Tauben SKEET. Bester Schütze war Matthias Röbkes mit 9 Trapp-Tauben und 13 Skeet-Tauben und er erhielt somit den Rolf-Djuren-Pokal 2022. 

Hintergrund

Das jährliche Pokalschießen wird zu Ehren von Herrn Rolf Djuren, der vor sehr vielen Jahren als Fischer und Jäger am Großen Meer lebte und nach seinem Ableben einen nicht unerheblichen Geldbetrag den Südbrookmerländer Jägern vermachte, veranstaltet.

In Zusammenhang mit der Veranstaltung lobt der Hegering auch besondere Leistungen wie die Teilnahme der „ältesten Schützen“ und Schützen „Ü-60“.
Als ältester Schütze wurde Egge Eggen mit 12 Tauben in Summe nominiert. Den Ü-60-Pokal erlangte Friedrich Eilers.
Die Pokalverleihung und ein gemeinsames Essen erfolgte im Schützenhaus „Drei Wolden“ in Forlitz-Blaukirchen.

Der Vorstand des Hegerings bedankt sich an dieser Stelle herzlich bei allen Mitwirkenden und Organisatoren.


Waidmannsheil
Alwin Bennmann

Jagdhornbläser fit für die neue Saison

Treffen am Schießstand an der Knock

Am Samstag, 3. September 2022 trafen sich die Jagdhornbläser Südbrookmerland auf dem Schießstand Emden-Knock zum Tontaubenschießen und zum Übungsschießen mit der Büchse.

Das Treffen diente hauptsächlich dazu, die Fertigkeit mit der Waffe zu trainieren. Damit ist sichergestellt, dass die Führer/Führerinnen der Waffen in der bald aufkommenden Jagdsaison zielsicher agieren können. Die Zielsicherheit ist eine sehr wichtige Angelegenheit, denn laut Jagdgesetz ist jeder Schütze verpflichtet, präzise Schüsse anzutragen, damit dem Wild kein unnötiges Leiden zugeführt wird.

Mit der letzten Novellierung des niedersächsischen Jagdgesetzes sind zudem alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Gesellschaftsjagden zum Mitführen eines Schießnachweises verpflichtet. Bei dem Training erlangten alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen einen Schießnachweis und sind somit auf dem zurzeit letzten Ausbildungsstandard.

Wer Interesse hat, sich den Südbrookmerländer Jagdhornbläsern anzuschließen, ist gern willkommen. Interessierte müssen nicht zwangsläufig im Besitz eines Jagdschein sein, so die Bläserobfrau Heike Kratzenberg.

Jagdgesetze werden zusammengefasst

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat aktuelle Verordnungsermächtigungen ausgegeben

Am 13. Juni 2022 hat das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
eine Verordnungsermächtigung erlassen, welche am 14. Juni 2022 an die Unteren Jagdbehörden
versendet wurde. Hierin wird auf die noch ausstehende Jagdverordnung zum NJagdG hingewiesen.
In der entstehenden Jagdverordnung sollen alle Verordnungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz
zusammengefasst geregelt werden. Bis zu dem Erlass der Jagdverordnung wird aufgrund
verschiedener Abstimmungsprozesse noch einige Zeit verstreichen.

Die verpflichtende Brauchbarkeit der Jagdhunde, die verpflichtende Teilnahme an einem
Fangjagdlehrgang für Personen, welche die Fangjagd betreiben möchten sowie die Verpflichtung
eines jährlichen Schießübungsnachweises vor der Teilnahme an Gesellschaftsjagden gilt allerdings
unmittelbar seit Inkrafttreten des niedersächsischen Jagdgesetzes am 22. Mai 2022. Mit der
Verordnungsermächtigung sollte seitens des Ministeriums ein Rahmen zur Wahrung der
gesetzlichen Verpflichtungen geschaffen werden.

Die Brauchbarkeitsprüfung von Jagdhunden wird bis zum Erlass der Jagdverordnung nach den
bekannten Richtlinien zur Brauchbarkeit vom 15. Juli 2002 durch die Landesjägerschaft
Niedersachsen durchgeführt. Bereits geprüfte Hunde gelten weiterhin als brauchbar.
Die Durchführung der Fangjagdseminare und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem
Fangjagdseminar erfolgt ebenfalls weiterhin nach den Inhalten der Richtlinien zur Durchführung
von Lehrgängen zur Jagd mit Fanggeräten vom 5. Juni 2001.

Darum geht es:

Verpflichtende Brauchbarkeit der Jagdhunde, 

verpflichtende Teilnahme an einem Fangjagdlehrgang für Personen, welche die Fangjagd betreiben möchten, 

Verpflichtung eines jährlichen Schießübungsnachweises vor der Teilnahme an Gesellschaftsjagden – beides für Schrot und Kugel.

Neu in das Jagdgesetz aufgenommen wurde in §24 Abs. 5 Satz 2 der Schießübungsnachweis. Bis
zur Festlegung der Anforderungen an den Schießübungsnachweis in der Jagdverordnung müssen
Jäger/innen als Teilnehmer einer Gesellschaftsjagd bereits jetzt nachweisen, dass sie in den letzten
365 Tagen eine Schießübung mit der für die jeweilige Gesellschaftsjagd vorgesehenen
Munitionsart (Schrot- oder Kugelmunition) auf einem Schießstand durchgeführt haben. Mit der
Verordnungsermächtigung sieht das Ministerium vor, dass der jeweilige Jagdleiter der
Gesellschaftsjagd die erforderliche Schießübung bestimmt.

Seitens der Landesjägerschaft empfiehlt die Landesjägerschaft den Jagdleitern und Jagdleiterinnen
folgende Anforderungen für einen Schießübungsnachweis:

Ein Schießübungsnachweis „Schrot“ sollte mit einem jagdlichen Durchgang (15 Wurftauben Trap
oder Skeet) auf einem Wurftaubenstand, 15 Wurftauben im Jagdparcours oder 15 Läufe des Rolloder Kipphasen abzuleisten sein. Hierfür muss schießstandübliche Schrotmunition verwendet werden.
Ein Schießübungsnachweis „Kugel“ wird bereits seit einigen Jahren von vielen Jagdleitern verlangt.
In Anlehnung an die „LJN Keilernadel“ sind dort entweder 5 Schuss mit einem hochwildtauglichen
Kaliber auf den laufenden Keiler, wovon mindestens zwei Schüsse in den Ringen sein müssen
erforderlich oder alternativ dazu 20 Schüsse in einem hochwildtauglichen Kaliber, die
hintereinander auf den laufenden Keiler oder entsprechende Ziele im Schießkino abgegeben
werden müssen.

Es wird allen Jagdleitern empfohlen, die o.g. Regelungen bis zu einem Erlass der Jagdverordnung
einheitlich zu übernehmen. Weiterhin empfehlen wir die Teilnahme an einer Kreis-, Bezirks- oder
Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen oder einem Hegeringschießen in diesem Jahr, sowie
die vor maximal einem Jahr bestandene Jägerprüfung als Übungsnachweis zuzulassen.
Auf Nachfrage wurde uns vom ML mitgeteilt, dass die vor in Kraft treten der entsprechenden
Verordnung durchgeführten Schießübungsnachweise ein Jahr Bestandsschutz haben.

Die Landesjägerschaft hat ein Musterformular herausgegeben, welches als Schießübungsnachweis auf den
Schießständen von dem Beauftragten des Schießstandes abgezeichnet werden sollte und somit bis
zum Erlass der genannten Verordnung genutzt werden kann.
Verantwortlich für das Vorhalten des Schießübungsnachweises ist allein die Jägerin bzw. der Jäger. Der
Jagdleiter muss die Erfordernisse des Schießübungsnachweises festlegen und kann diesen vor der
Jagd gemeinsam mit dem Jagdschein kontrollieren, ist aber nicht zur Kontrolle verpflichtet.
Die Erfordernis des Schießübungsnachweises wird die Kapazitäten der niedersächsischen
Schießstände in einigen Gebieten sehr stark binden. Daher empfehlen wir allen Jägerschaften und
Hegeringen bereits in den kommenden Wochen gebündelte Schießübungstermine für Ihre
Mitglieder anzubieten. Einzelnen Jägerinnen und Jägern wird empfohlen, sich zeitnah um einen
Übungstermin auf dem Schießstand zu bemühen, um eine Überlastung der
Schießstandkapazitäten in den Herbstmonaten zu vermeiden.

Traditionelle Klänge im Schlosspark

Südbrookmerlander Jagdhornbläser in Lütetsburg

Traditionelle Klänge gab es zu Pfingsten im Schlosspark Lütetsburg zu hören. Aus ganz Ostfriesland waren Jagdhornbläsergruppen angereist, darunter auch auch unsere Südbrookmerlander Bläserinnen und Bläser. Insgesamt nahmen etwa 100 Aktive teil. 

Unsere Bläserinnen und Bläser präsentierten sich zu Pfingsten im Schlosspark Lütetsburg.

Kitzrettung erfolgreich

Beide Drohnenteams unseres Hegerings haben sich etabliert

Die beiden Drohnenteams des Hegerings Südbrookmerland haben sich hervorragend etabliert. Das Auffinden, Kennzeichnen und Freilassen der Kitze klappt hervorragend. Wer Interesse hat, sich dem Hegering und insbesondere den Kitzrettern anzuschliessen, ist herzlich willkommen. Es bietet Interessierten (müssen nicht zwangsläufig Jägerinnen und Jäger sein) eine Möglichkeit, die Vielfalt der Natur in ihren weitreichenden Facetten kennenzulernen.

Ein dickes Dankeschön gab es von einem Landwirt auf der Social-Media-Plattform Instagram