Corona: Landwirtschaftsministerium aktualisiert Empfehlungen

Nach der Niedersächsischen „Corona-Verordnung“ ist die körperliche Betätigung im
Freien grundsätzlich zulässig. Damit darf auch die Jagd weiterhin ausgeübt werden. Darauf weist
das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) in einer Mitteilung ausdrücklich hin.
Die Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen ist dabei selbstverständlich. Bei der
Einzeljagd (Pirsch, Ansitz) ist das unproblematisch.
Auch Gemeinschaftsjagden (Drückjagden) auf Schalenwild zur gesetzlich vorgeschriebenen
Abschussplanerfüllung und zur Prävention vor der ASP (Afrikanische Schweinepest) sind
weiterhin zulässig, da sie der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit der
Gefahrenabwehr zuzuordnen sind.
Einer vorherigen Genehmigung bedarf es nicht, dennoch sind die Vorgaben der „Corona-
Verordnung“ einzuhalten. So muss es ein Hygienekonzept geben, die persönlichen Daten der
Teilnehmenden sind zu erfassen und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist erforderlich,
wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das Ministerium gibt mit seinem Erlass
vom 5.11.2020 nochmals aktualisiert organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz
bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild bekannt.
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Infektionskette bei der Übertragung des ASP-
Virus kann nur durch niedrige Schwarzwildbestände verringert oder unterbrochen werden. Daher
ist eine effektive Bejagung der Schwarzwildbestände jetzt vorrangig. Dies wird in diesem Jahr
auch aufgrund der guten Eichelmast nur mit gemeinschaftlichen Jagden erreicht werden können.
Darüber hinaus werden die Jäger und Jägerinnen die Möglichkeit erhalten, Nachtzieltechnik bei
der Einzeljagd einzusetzen.“
Treibjagden auf Niederwild unterliegen als Veranstaltungen dagegen der vorherigen
Genehmigungspflicht durch die zuständigen Behörden. Die Ministerin bittet von diesen
Gesellschaftsjagden, die einer Genehmigung bedürfen, abzusehen, auch um die zuständigen
Behörden zu entlasten.

Corona-Pandemie: Jagd weiterhin erlaubt