Gesellschaftsjagden in Coronazeiten: Ministerium nennt Schutzmaßnahmen
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden herausgegeben.
Wie in allen anderen Bereichen sind auch im Jagdbetrieb, insbesondere bei der Organisation und Durchführung von Gesellschaftsjagden, die grundlegenden Schutzmaßnahmen (§§ 1 bis 4 Niedersächsische Corona-Verordnung) gegen die Ausbreitung des Virus zu befolgen:
- Mindestabstand von 1,5 m halten und persönliche Kontakte auf das Notwendige beschränken,
- Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn kein Abstand von 1,5 m möglich ist,
- Hygienekonzepte erstellen und befolgen. Daten erheben beziehungsweise dokumentieren.
Neben der Beachtung der organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden, ist bei diesen auch die Dokumentation der Teilnehmer erforderlich.
- Die organisatorischen Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden (aktualisierte Version vom 5. November 2020): Download
Update: Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden