3. Waffenrechtsänderungsgesetz in Kraft
Im Februar dieses Jahres (2020) wurde das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz verkündet. Teile des
Gesetzes, wie die Regelabfrage beim Verfassungsschutz vor jeder Erteilung oder Verlängerung
einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder die waffenrechtliche Zulassung des Schalldämpfers für
jagdliche Langwaffen und die waffenrechtliche Freigabe der Nachtsichttechnik, sind schon in
Kraft. Andere Änderungen treten zum 1. September 2020 in Kraft. Das gilt auch für das in die Novelle
integrierte Waffenregistergesetz. Auf Jäger konnnen damit neue waffenrechtliche Regelungen zu.
Die Landesjägerschaft Nierdersachsen hat dazu ein Informationsschreiben herausgebracht: Download