Beste Waidfrauen und Waidmänner !

Am 7. November treffen wir uns, im Hegering Südbrookmerland, zur revierübergreifenden Taubenjagd.

In Anbetracht der momentan grassierenden Geflügelpest geben wir hiermit Tipps, Hilfe und Anregungen für die anstehende Jagd und den Umgang mit Federwild.

Vogelgrippe / Symptome

Die Symptome der Vogelgrippe umfassen Mattigkeit, verändertes Verhalten wie Flugunfähigkeit, Kopfkreisen oder Sternguckerhaltung, Atemnot und ein gesträubtes stumpfes Federkleid. Weitere Anzeichen können Flüssigkeitsansammlungen am Kopfbereich, blasse oder bläuliche Färbungen am Kamm und den Ständern sowie Durchfall sein.

Bei der Jagd auf Wasservögel oder wenn Wildvögel gefunden werden, die Symptome aufweisen oder verendet sind, ist  erhöhte Vorsicht geboten.  

  • Beim Erlegen und Verarbeiten von Wildvögeln generell auf Hygienemaßnahmen achten (Handschuhe tragen, gründliches Reinigen der Ausrüstung, Kleidung wechseln).
     
  • Wenn Sie tote oder auffälliges Federwild oder auch Wasservögel mit neurologischen Symptomen, oder mehrere Tiere verendet an einem Ort finden, sofort der zuständigen Behörde melden.  
  • Hunde anleinen und den Kontakt zu toten Wildvögeln vermeiden, da Hunde ggf. durch Kontakte oder Transport zur Verbreitung der Krankheitserreger beitragen könnten.  
  • Nach Aufenthalt im Freien – besonders in Vogelrastgebieten oder Gewässernähe – und Kontakt mit Wildvögeln: Schuhe und Ausrüstung säubern, gegebenenfalls für kurze Zeit keinen Kontakt zu Geflügelherden halten.  

Was gilt speziell in Niedersachsen / örtlich?

In Niedersachsen wächst die Verbreitung der Geflügelpest.

Besonders wichtig: Wenn Sie in einer Region mit Ausbruch oder Überwachungszone jagen, können zusätzliche behördliche Vorgaben gelten – etwa Sperrzonen, Beobachtungszonen oder Einschränkungen beim Geflügel-Transport.  Informieren Sie sich, bevor Sie sich vor der Jagdausübung.  Das Veterinäramt oder die untere Naturschutzbehörde kann hier beispielsweise angesprochen werden.

Für Wildvögel besteht momentan keine generelle Jagdunter­bindung, solange keine besondere behördliche Maßnahme erlassen wurde. Dennoch gelten die oben genannten Hygieneregeln.  

Spezielle Hinweise für die Jagd und Verarbeitung

Beim Umgang mit dem erlegten Wild:

  • Handschuhe tragen beim Aufbrechen/Rupfen.  
  • Vor dem Rupfen: das evtl. Tier ab­brühen oder zumindest heiße Flüssigkeit anwenden, um mögliche Erreger auf der Oberfläche zu reduzieren.  
  • Gekochtes oder durchgegartes Fleisch gilt grundsätzlich als sicherer – roher Verzehr von Wildgeflügel birgt ggf. ein Risiko. (Auch wenn es keine Hinweise gibt, dass Wildvögel vermehrt Menschen anstecken).
  • Wenn Wildvögel dort gejagt werden, wo Geflügelhaltungen in der Nähe sind, besonders auf Hygiene & Trennung achten – um eine Übertragung von Wild auf Haus­geflügel zu vermeiden.  

Checkliste für Jägerinnen/Jäger

  • Ausrüstung auf Reinigen vorbereiten.
  • Nach einer Jagd: Kleidung wechseln, Schuhe säubern, Ausrüstung desinfizieren, besonders wenn Kontakt zu Wasserflächen oder Wildvogelrastplätzen bestand.
  • Erlegtes Federwild vor dem Rupfen prüfen: optisch gesund? 
  • Tote oder auffällig kranke Wildvögel sofort melden (z. B. an das örtliche Veterinäramt).
  • In Gebieten mit Geflügelhaltungen: besonders vorsichtig sein, um keine Übertragung auf Nutzgeflügel zu ermöglichen.
  • Fleisch von Wildvögeln sauber verarbeiten, durchgaren, keine rohen Wildflügel etc. wenn Unsicherheit besteht.

Wir wünschen Euch guten Anblick und Waidmannsheil.

Alwin Bennmann

Leitfaden „Jagd auf Federwild“