Hunde müssen angeleint werden
Mit dem 1. April dieses Jahres beginnt wieder die Brut- und Setzzeit. Sie endet am 15. Juli 2024. In dieser Zeitspanne ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde nicht streunen oder wildern und an der Leine geführt werden.
Ausgenommen sind Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden. Ausgebildete Blindenführhunde sind ebenfalls von der Leinenpflicht befreit.
Brut- und Setzzeit hat begonnen