Nutria sollen weiterhin ganzjährig bejagt werden
Derzeit ist die Anpassung mehrerer Jagdlicher Verordnungen in Arbeit. Die entsprechende Verbandsanhörung wurde jetzt abgeschlossen und die Rückmeldungen der beteiligten Verbände weitestgehend ausgewertet. Insgesamt gab es im Beteiligungsverfahren viel Zustimmung zu verschiedenen Punkten. So begrüßten die Verbände die geplante erhöhte Aufwandsentschädigung für Prüferinnen und Prüfer bei Jagdprüfungen sowie den vorgesehenen jährlichen Schießübungsnachweis für alle Jägerinnen und Jäger. Eine höhere Treffsicherheit ist im Sinne des Tierschutzes, da dem Wild so vermeidbare Schmerzen erspart werden können.
Auch die Einführung eines landesweit gültigen jagdlichen Ausbildungsrahmenplans zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung wurde mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Von Cuxhaven bis Göttingen ist somit sichergestellt, dass die Ausbildungen identisch aufgebaut sind. Bei der Frage einer Einschränkung bei der Nutria-Jagd wurde allerdings von der Mehrheit der Verbände vorgebracht, dass der Hochwasserschutz gefährdet werden könnte. Vor diesem Hintergrund wird das Agrarministerium die im Rahmen der Anpassung vorgeschlagene Formulierung streichen.
Das bedeutet: Die Nutria sollen weiterhin – wie auch in der derzeitigen Verordnung festgelegt – ganzjährig bejagt werden dürfen. Die Jagd auf die invasive Art ist unter anderem aus Gründen des Küsten- und Hochwasserschutzes erforderlich, da Nutria ihre Bauanlagen in Uferbereichen und Deichen anlegen und damit die Stabilität gefährden können. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) geht davon aus, dass die überarbeitete Verordnungs-Novelle, die noch eine Vielzahl an anderen Themen beinhaltet, spätestens im kommenden Jahr in Kraft treten kann.
→ Pressemitteilung Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz