Anleinpflicht für Hunde gilt in Niedersachsen bis zum 15. Juli
Die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vieler heimischer Wildtiere ist gekommen. In Niedersachsen gilt daher seit dem 1. April und bis zum 15. Juli nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft. Die Landesjägerschaft Niedersachsen bittet daher alle Naturfreunde und Erholungssuchende in den kommenden Wochen um erhöhte Rücksichtnahme beim Spaziergang und Aufenthalt in der freien Natur und Hunde an der Leine zu führen.
Schutz und Ruhe benötigen sowohl der tierische Nachwuchs als auch die Elterntiere: Letztere reagieren in dieser Zeit besonders sensibel auf Störungen, im Extremfall verlassen sie ihren Nachwuchs oder stellen ihre Fütterungsaktivitäten ein. Auch werdende Elterntiere sind gefährdet: Hochtragende Rehe zum Beispiel, sind in ihrer Bewegungsfreiheit und somit ebenso in ihrer Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch für bodenbrütende Vogelarten, deren Gelege und Küken sind stöbernde Hunde eine Gefahr können und können fatale Folgen haben.
Umsicht ist auch beim Aufwinden von vermeintlich verlassenem Jungwild gefragt: Junghasen und Rehkitze beispielsweise, werden zum Schutz vor Fressfeinden gut getarnt allein abgelegt. Die Häsin und die Ricke halten sich aber in der Nähe auf und kehren zum Säugen zu ihren Jungtieren zurück.
Zügig und geräuschlos entfernen und keinesfalls anfassen, sondern an der jeweiligen Fundstelle belassen ist also die Devise. Erst durch Menschengeruch werden gesunde Jungtiere oft zu hilflosen Waisen – denn heftet ihnen erst menschlicher Geruch an, werden sie dann häufig von den Elterntieren tatsächlich zurückgelassen.
Auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und unbedingt den Hund angeleint führen sind daher derzeit die wichtigsten Verhaltensregeln für den Spaziergang in der freien Natur.
Als Ausgleich bieten zunehmend immer mehr Kommunen in Niedersachsen ausgewiesene Flächen, speziell für den freien Hundeauslauf an. Genauere Informationen hierzu gibt es bei den Landkreisen, Städten und Gemeinden.