Landwirtschaftsministerium (BMEL) fördert die Anschaffung von Drohnen, um das Ausmähen von Rehkitzen zu vermeiden
Hier die Eckdaten der am 12. März 2021 vorgestellten Information
Wer und was gefördert wird:
- Antragsberechtigt sind Jägervereinigungen auf Kreisebene oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, gehört.
- Die Förderquote wurde auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt.
- Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert.
- Die Förderung kann nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie (voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte) bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.
Das Bundeslandwirschaftsministerium (BMEL) unterstützte bereits von Mai 2012 bis Dezember 2015 mit einer Förderung von über zwei Millionen Euro das Verbundprojekt „Wildretter“. Das Ziel des Projekts war / ist die Verbesserung der arbeitsintensiven Vergrämungsmethoden durch technisches Gerät.
Wildrettung zur Zeit der Frühmad