Gesellschaftsjagden: Schutzmaßnahmen wegen Pandemielage nochmals verschärft!

Neue Empfehlungen zum Infektionsschutz Mit der geänderten Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 23.11.2021, in Kraft getreten am 24.11.2021, werden die Schutzmaßnahmen wegen der immer bedrohlicheren Pandemielage noch einmal ausgeweitet und verschärft. Nachfolgende Empfehlungen zum Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden in Abhängigkeit von den

Corona-Pandemie: Jagd weiterhin erlaubt

Corona: Landwirtschaftsministerium aktualisiert Empfehlungen Nach der Niedersächsischen „Corona-Verordnung“ ist die körperliche Betätigung imFreien grundsätzlich zulässig. Damit darf auch die Jagd weiterhin ausgeübt werden. Darauf weistdas Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) in einer Mitteilung ausdrücklich hin.Die Wahrung der Abstands- und Hygieneregelungen ist dabei

Update: Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden

Gesellschaftsjagden in Coronazeiten: Ministerium nennt Schutzmaßnahmen Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden herausgegeben. Wie in allen anderen Bereichen sind auch im Jagdbetrieb, insbesondere bei der Organisation und Durchführung von Gesellschaftsjagden, die grundlegenden