Gesetzeslage wird angepasst: Begriff „Sumpfbiber“ wird gestrichen Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichenLebensmittelhygienerechts vom 19. Juni 2020 (BGBl. I Nr. 30 v. 29.6.2020);hier: Wegfall der Trichinenuntersuchung von Nutrias. Mit der Streichung des Wortes „Sumpfbiber“ in §